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   VK Arnsberg, 02.02.2006 - VK 30/05   

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https://dejure.org/2006,29139
VK Arnsberg, 02.02.2006 - VK 30/05 (https://dejure.org/2006,29139)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 02.02.2006 - VK 30/05 (https://dejure.org/2006,29139)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - VK 30/05 (https://dejure.org/2006,29139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Geheimwettbewerbs durch Abgabe eines eigenen Angebots neben der Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Bietergemeinschaft; Verletzung des Wettbewerbsprinzips bei Teilnahme eines Bieters an der Ausschreibung in Kenntnis des Angebots eines Mitbewerbers; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgabe eines eigenen Angebotes und innerhalb einer Bietergemeinschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - W (Kart) 24/04

    Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f

    Auszug aus VK Arnsberg, 02.02.2006 - VK 30/05
    Vielmehr hat das OLG Düsseldorf in einem anderen Fall des Doppelangebots in dieser Konstellation sogar entschieden, dass die Vergabestelle nicht einmal verpflichtet sei, dem Bieter Gelegenheit zu geben, nachzuweisen, dass der Geheimwettbewerb nicht verletzt sei.( OLG Düsseldorf vom 13.9.2004, W (kart) 24/04) Das OLG sieht also die Beweislast hier wenn überhaupt beim Bieter, und - wie es die Antragstellerin auch vorgetragen hatbereits bei Abgabe des Angebots.
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den

    Auszug aus VK Arnsberg, 02.02.2006 - VK 30/05
    Nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.9.2003 (Verg 52/03, VergabeR 6/2003 S. 690) ist der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S. des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit f nicht auf ein gesetzwidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot (§ 97 Abs. 1 GWB, § 2 Nr. 1 VOL/A) unvereinbar sind (Leitsatz 1).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Arnsberg, 02.02.2006 - VK 30/05
    Während das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.1999, Verg 1/99) dem Unternehmen in der Regel 2 Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge belassen will, billigt die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu (Ingenstau/Korbion, Kommentar zum Vergaberechtsänderungsgesetz, § 107 Rdnr. 5).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00

    Kosten nach Beschwerderücknahme

    Auszug aus VK Arnsberg, 02.02.2006 - VK 30/05
    Kosten Beigeladene Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten der Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 ­ Az.: Verg 28/00 -, S. 6 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06

    Vergaberecht: Voraussetzungen für eine Doppelbewerbung

    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 3. gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 2. Februar 2006 (VK 30/05) wird zurückgewiesen.
  • VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/060-06

    Bietergemeinschaft: Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung?

    Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede umfasst auch die Verletzung des Gebots des Geheimwettbewerbs (VK Arnsberg, Beschluss vom 02.02.2006, VK 30/05; 1. VK Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2005 - Az.: VK 13/05).

    Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulation seiner Mitbewerber um den Zuschlag anbietet, ist ein echter Bieterwettbewerb möglich (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.4.2004, 6 Verg 3/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 02.02.2006, VK 30/05).

    Denn im Allgemeinen wird sowohl das Einzelangebot wie auch das Angebot der Bietergemeinschaft in Kenntnis eines konkurrierenden Angebots abgegeben (Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004, 1 Verg 10/04; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.9.2003, Verg 52/03; VK Arnsberg, Beschluss vom 02.02.2006, VK 30/05).

  • VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/059-06

    Ausreichend fähige Einzelunternehmen: Bietergemeinschaft unzulässig!

    Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede umfasst auch die Verletzung des Gebots des Geheimwettbewerbs (VK Arnsberg, Beschluss vom 02.02.2006, VK 30/05; 1. VK Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2005 - Az.: VK 13/05).

    Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulation seiner Mitbewerber um den Zuschlag anbietet, ist ein echter Bieterwettbewerb möglich (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.4.2004, 6 Verg 3/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 02.02.2006, VK 30/05).

    Denn im Allgemeinen wird sowohl das Einzelangebot wie auch das Angebot der Bietergemeinschaft in Kenntnis eines konkurrierenden Angebots abgegeben (Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004, 1 Verg 10/04; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.9.2003, Verg 52/03; VK Arnsberg, Beschluss vom 02.02.2006, VK 30/05).

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